Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hochzeitsfotograf David Wurth
- Diese hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Art von fotografischen Aufträgen und Dienstleistungen, die bei „Hochzeitsfotografie David Wurth“ in Auftrag gegeben wurden, so lange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Als „Fotografien“ gelten alle erstellten Werke von „Hochzeitsfotografie David Wurth“, in jeglicher Form (Daten digital, Prints, etc…).
- „Hochzeitsfotografie David Wurth“ stehen alle Urheberrechte nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Alle von „Hochzeitsfotografie David Wurth“ erstellten Bilder sind grundsätzlich ausschließlich für den privaten Gebrauch des Auftraggebers vorgesehen. Ausnahmen bedürfen eine entsprechende Entgeltung und eine schriftliche Bestätigung von „Hochzeitsfotografie David Wurth“. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte ist erst nur in Ausnahmefällen nach einer schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages an den Auftraggeber über. - Bei nicht expliziet genannten Wunsch des Auftraggebers, gewährt dieser der „Hochzeitsfotografie David Wurth“ jegliche künstlerische Freiheit bei der Bildbearbeitung.
- Alle von „Hochzeitsfotografie David Wurth“ erstellten und verschickten Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Falls der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird, wird eine Mahnung inklusiven allen Mahngebühren für den Auftraggeber fällig.Alle Arbeiten bleiben Eigentum von „Hochzeitsfotografie David Wurth“ bis die vollständige Bezahlung erbracht wurde.
- Beanstandungen kann der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Versendung der Bilddateien melden. Danach gelten die Arbeiten als auftragsgemäß angenommen.
- Die fertigen Daten von in Auftrag gegeben Fotografie-Arbeiten werden immer archiviert. Sollte dennoch ein Datenverlust durch beispielsweise einen technischen Defekt oder aus Gründen der höheren Gewalt erfolgen, kann „Hochzeitsfotografie David Wurth“ dafür nicht haftbar gemacht werden.
- Kann der Fotograf von „Hochzeitsfotografie David Wurth“ aus Gründen von Krankheit oder aus Gründen höherer Gewalt einen Fotoauftrag nicht wahrnehmen, kann „Hochzeitsfotografie David Wurth“ dafür nicht haftbar gemacht werden. Dennoch bemüht „Hochzeitsfotografie David Wurth“ in einem solchen Fall um adäquaten Ersatz.
- Wird ein begonnener Auftrag aus Gründen, die „Hochzeitsfotografie David Wurth“ nicht zu vertreten hat nicht fertiggestellt, steht „Hochzeitsfotografie David Wurth“ dennoch das Honorar in voller Höhe zu.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.